Allgemeine Geschäftsbedingungen der OKT Offset- und Kopierdruck AG
1. Allgemeines - Geltung der Bedingungen
Wir schliessen Verträge ausschliesslich unter Einbeziehung der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, sie wurden von OKT Offset- und Kopierdruck AG fortan OKT genannt vor Vertragsschluss ausdrücklich anerkannt. Sie gelten dann nur für den jeweiligen Vertrag, für den sie vereinbart wurden. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichenden Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
2. Angebot und Vertragsschluss
Mit dem Absenden einer Bestellung macht der Kunde OKT ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages. Mit Zugang der Auftragsbestätigung der OKT per E-Mail beim Kunden kommt ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zustande. Sofern nicht Vorauszahlung des Kunden oder Bezahlung durch Kreditkarte vereinbart ist, wird der Auftrag durch swissonlinedruck nur ausgeführt, wenn und sobald die vom Kunden ausgedruckte und unterzeichnete Auftragsbestätigung bei OKT eingetroffen ist. Wird vom Kunden eine abweichende Lieferanschrift angegeben, so kommt der Vertrag gleichwohl mit dem Kunden zustande. So weit der Kunde lediglich in Vollmacht eines Dritten handelt, kommt der Vertrag nur dann mit dem Dritten zustande, wenn die Vollmacht vorgelegt wurde und OKT den Vertragsschluss mit dem Dritten ausdrücklich bestätigt hat. In allen sonstigen Fällen ist die abweichende Lieferanschrift für das Zustandekommen des Vertrages unbeachtlich. OKT behält sich das Recht vor, Aufträge abzulehnen und bereits geschlossene Verträge ausserordentlich und fristlos zu kündigen, sofern sich aus den übermittelten Druckdaten rechts- oder sittenwidrige Inhalte gemäss schweizerischem Recht ergeben oder ein anderer triftiger Grund vorliegt.
OKT ist nicht verpflichtet, Aufträge des Kunden selbst auszuführen, sondern kann die Bestellungen durch Dritte (Subunternehmen) ausführen lassen.
3. Preise und Rechnungslegung
Die in der Auftragsbestätigung angegebenen Preise beinhalten Verpackung, Fracht, Porto und die gesetzliche Mehrwertsteuer, soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts Anderes ergibt. Die genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die dem Angebot des Kunden zugrunde liegenden Auftragsdaten nach Vertragsschluss unverändert bleiben. Kosten, die durch nachträgliche vom Kunden veranlasste Änderungen bedingt sind, werden gesondert berechnet. Die Kosten für den Versand beinhalten die einmalige Versendung an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.
4. Liefer- und Leistungszeit
Angegebene Lieferzeiten gelten nur für Lieferungen innerhalb der Schweiz. Alle angegebenen Liefertermine sind keine Fixtermine. Ein Fixtermin muss von OKT ausdrücklich als solcher bezeichnet und vereinbart worden sein. Regelmässig sind angegebene Liefertermine Angaben für geplante Auslieferungstermine. Die Lieferzeit beginnt nach Versendung der Auftragsbestätigung - bzw. im Kreditgeschäft nach Eingang der vom Kunden unterzeichneten Auftragsbestätigung bei OKT - an dem Werktag, an dem bis 16 Uhr alle für die Produktion notwendigen Daten bzw. Vorlagen bei OKT eingegangen sind (bei Bestellungen "1-2 Tage" bis 11 Uhr). Hat der Kunde als Zahlungsart Vorauskasse gewählt, so wird der Auftrag erst nach Zahlungseingang bearbeitet. Der Beginn der Lieferzeit verschiebt sich entsprechend. Die Lieferzeit ist in Werktagen angegeben.
Werktage sind Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage. Sofern keine Vorleistungspflicht von OKT vereinbart worden ist, besteht für OKT vor Eingang der Zahlung jedoch in keinem Falle eine Lieferverpflichtung. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware das Werk verlassen hat oder bei Versendungsmöglichkeit die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung ist vorbehalten.
Die Einhaltung der Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemässe Erfüllung der Pflichten des Kunden voraus. Wird der vereinbarte Liefertermin durch OKT nicht eingehalten, so hat der Kunde zunächst schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde nur vom Vertrag zurücktreten oder weiterhin die Erfüllung verlangen. OKT haftet in keinem Falle für allfälligen Verspätungsschaden oder für ein allfälliges Erfüllungsinteresse des Kunden, es sei denn, OKT habe den Schaden vorsätzlich oder grobfahrlässig herbeigeführt. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die OKT die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen und andere unvorhergesehene Hindernisse) und ausserhalb des Willens der OKT liegen sowie nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung der Ware von erheblichen Einfluss sind. Auch wenn sie bei Lieferanten der OKT oder deren Unterlieferanten eintreten, hat OKT auch bei verbindlich vereinbarten Lieferterminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen OKT, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wird durch die oben genannten Umstände die Leistung unmöglich, so wird OKT von der Leistungspflicht frei. OKT hat dem Kunden die Hindernisse unverzüglich anzuzeigen.
5. Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an die zur Versendung bestimmte Person, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, wer die Versendungskosten trägt und auch dann wenn die Beförderung durch eigene Mitarbeiter der OKT geschieht. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die OKT nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Auf Wunsch des Kunden wird auf seine Kosten die Sendung durch OKT gegen versicherbare Schäden versichert.
6. Druckdaten, Prüfungspflicht
OKT führt alle Druckaufträge ausschliesslich auf Grundlage der vom Kunden übermittelten Druckdaten aus. Diese Daten sind ausschliesslich in den Formaten PDF und mit den Spezifikationen zu übermitteln, die in den Kundeninformationen genannt sind. Bei abweichenden Datenformaten oder anderen Spezifikationen ist ein fehlerfreier Druck nicht gewährleistet. Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm übermittelten Druckdaten vor Übermittlung an OKT sorgfältig zu prüfen, ob diese für den auszuführenden Druckauftrag geeignet sind. Eine Überprüfung der Druckdaten durch die OKT erfolgt nicht. Die Gefahr etwaiger Fehler der Druckerzeugnisse infolge fehlerhafter Druckdaten trägt allein der Kunde. Auf ausdrücklichen
Wunsch des Kunden werden, soweit technisch möglich, auch andere als die in den Kundeninformationen angegebenen Formate verarbeitet. Sofern durch die Konvertierung der Daten in Formate, die von OKT verarbeitet werden können, Fehler entstehen, gehen diese nicht zu Lasten von OKT. Der Kunde erklärt, dass er das Risiko der Konvertierung selbst trägt. Werden Druckdaten nicht im CMYK-Modus übermittelt, so kann OKT die Daten konvertieren. Bei Konvertierung von RGB-Daten oder ICC Farbprofilen kommt es naturgemäss zu Farbabweichungen vom Original. Die Haftung für derartige Farbabweichungen liegt ausschliesslich beim Kunden. Mit Übermittlung der Druckdaten in einem anderen als dem angegebenen CMYK-Modus erklärt der Kunde ausdrücklich, das die Konvertierung auf sein Risiko erfolgt.
7. Beanstandungen
Die Ware ist sofort nach deren Erhalt zu prüfen. Offensichtliche Mängel an der gelieferten Ware sind innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt bei der OKT anzuzeigen. Zur Wahrung der Frist kommt es auf die rechtzeitige Absendung der Anzeige an. Beanstandungen, die lediglich darauf beruhen, dass der Kunde die Hinweise zu den Voraussetzungen für die Druckdaten nicht beachtet hat, können nicht erhoben werden. Dies gilt insbesondere für Drucksachen, die auf RGB Farben beruhen, bei denen die Auflösung zu niedrig ist oder bei denen Schriften verwendet wurden, die nicht eingebettet sind. Geringfügige Farbabweichungen sind kein Mangel. Dies gilt auch bei Farbabweichungen zu einem früheren Auftrag, der bei OKT gedruckt wurde. Handelsübliche Minder- oder Mehrlieferungen bis 10 % der bestellten Auflage sind vom Kunden hinzunehmen, sofern sie im Einzelfall zumutbar sind. Berechnet wird die gelieferte Menge.
8. Gewährleistung
Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so hat OKT - nach ihrer Wahl - unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche des Kunden
Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Lässt OKT eine ihr gesetzte Nachfrist verstreichen, ohne Ersatz geleistet oder den Mangel behoben zu haben, oder schlägt die Nachbesserung fehl, so kann der Kunde unter Ausschluss aller anderen Ansprüche vom Vertrag zurücktreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises verlangen. OKT haftet für Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten im gleichen Umfang wie für die ursprüngliche Ware. Hat ein Teil der Lieferung Mängel, so berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Ware, es sei denn, es liegt ein derartig schwerwiegender Mangel vor, der eine Annahme der gesamten Ware unzumutbar macht. Die Unzumutbarkeit ist durch den Kunden nachzuweisen. Die Verjährungsfrist für sämtliche Mängelansprüche beträgt im Sinne von Art. 210 OR ein Jahr.
9. Haftung
OKT haftet nur für Schäden, die am Liefergegenstand (direkte Schäden) entstanden sind. OKT haftet jedoch nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind (indirekte Schäden); insbesondere nicht für den entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. In jedem Fall trifft OKT nur eine Haftung für Schäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Soweit die Haftung der OKT ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
10. Eigentum, Archivierung, Urheberrecht
Die von der OKT zur Herstellung hergestellten und eingesetzten Druckträger bleiben in deren Eigentum. Digitale Daten und andere zur Wiederverwendung benötigten Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden weder über den Liefertermin hinaus bei der OKT aufbewahrt, noch an den Kunden übersandt. Die Erzeugnisse von OKT werden ausschliesslich auf Grund der inhaltlichen Vorgaben des Kunden in den übermittelten Druckdaten erstellt. OKT hat auf den Inhalt der Druckerzeugnisse keinen Einfluss. Der Kunde versichert, dass er sämtliche Rechte zur Nutzung, Weitergabe und Veröffentlichung der übertragenen Daten, insbesondere im Hinblick auf Text- und Bildmaterial besitzt. Der Kunde haftet alleine dafür,
dass er keine Schutzrechte Dritter verletzt und die Inhalte seiner Drucksachen nicht gegen geltendes Recht der Schweiz verstossen. Der Kunde stellt OKT, soweit diese wegen der Verletzung der Rechte Dritter, insbesondere wegen Urheberrechtsverletzungen, durch die Verwendung der vom Kunden überlassenen Daten in Anspruch genommen wird, schadlos.
11. Eigentumsvorbehalt
OKT behält sich das Eigentum an den gelieferten Sachen bis zur vollständigen Bezahlung der aus dem betreffenden Vertrag bestehenden Forderungen vor. Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; der Kunde verpflichtet sich, der OKT bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschliesslich MwSt.) abzutreten, die ihm aus der entsprechenden Weiterveräusserung gegen seine Abnehmer erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. OKT verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkursverfahrens gestellt ist
oder drohende Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, kann OKT verlangen, dass der Besteller ihr die abgetretenen Forderungen schriftlich abtritt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen auf seine Kosten aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, kann OKT die erteilte Einzugsermächtigung widerrufen. OKT verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert der gesamten Sicherheiten, die zu sichernden Forderungen im Nennwert um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der OKT. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist OKT berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dies hat OKT ausdrücklich erklärt.
12. Zahlungsfälligkeit, Aufrechnung,Zurückbehaltungsrecht
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Bruttoendpreis sofort nach Vertragsschluss (Erhalt der Auftragsbestätigung) zur Zahlung fällig. Die Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Kunde. Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung verrechnen. Der Kunde ist zur
Ausübung eines Verrechnungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gilt das Schweizerische Recht. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist das am Geschäftssitz der OKT zuständige Gericht, sofern nicht Art. 22 des schweizerischen Gerichtsstandsgesetz betreffend Konsumentenverträge zur Anwendung kommt. OKT ist jedoch berechtigt, den Besteller an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand einzuklagen. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Basel, im Januar 2012
OKT Offset- und Kopierdruck AG
Münchensteinerstrasse 136
CH-4053 Basel
1. Allgemeines - Geltung der Bedingungen
Wir schliessen Verträge ausschliesslich unter Einbeziehung der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, sie wurden von OKT Offset- und Kopierdruck AG fortan OKT genannt vor Vertragsschluss ausdrücklich anerkannt. Sie gelten dann nur für den jeweiligen Vertrag, für den sie vereinbart wurden. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichenden Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
2. Angebot und Vertragsschluss
Mit dem Absenden einer Bestellung macht der Kunde OKT ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages. Mit Zugang der Auftragsbestätigung der OKT per E-Mail beim Kunden kommt ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zustande. Sofern nicht Vorauszahlung des Kunden oder Bezahlung durch Kreditkarte vereinbart ist, wird der Auftrag durch swissonlinedruck nur ausgeführt, wenn und sobald die vom Kunden ausgedruckte und unterzeichnete Auftragsbestätigung bei OKT eingetroffen ist. Wird vom Kunden eine abweichende Lieferanschrift angegeben, so kommt der Vertrag gleichwohl mit dem Kunden zustande. So weit der Kunde lediglich in Vollmacht eines Dritten handelt, kommt der Vertrag nur dann mit dem Dritten zustande, wenn die Vollmacht vorgelegt wurde und OKT den Vertragsschluss mit dem Dritten ausdrücklich bestätigt hat. In allen sonstigen Fällen ist die abweichende Lieferanschrift für das Zustandekommen des Vertrages unbeachtlich. OKT behält sich das Recht vor, Aufträge abzulehnen und bereits geschlossene Verträge ausserordentlich und fristlos zu kündigen, sofern sich aus den übermittelten Druckdaten rechts- oder sittenwidrige Inhalte gemäss schweizerischem Recht ergeben oder ein anderer triftiger Grund vorliegt.
OKT ist nicht verpflichtet, Aufträge des Kunden selbst auszuführen, sondern kann die Bestellungen durch Dritte (Subunternehmen) ausführen lassen.
3. Preise und Rechnungslegung
Die in der Auftragsbestätigung angegebenen Preise beinhalten Verpackung, Fracht, Porto und die gesetzliche Mehrwertsteuer, soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts Anderes ergibt. Die genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die dem Angebot des Kunden zugrunde liegenden Auftragsdaten nach Vertragsschluss unverändert bleiben. Kosten, die durch nachträgliche vom Kunden veranlasste Änderungen bedingt sind, werden gesondert berechnet. Die Kosten für den Versand beinhalten die einmalige Versendung an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.
4. Liefer- und Leistungszeit
Angegebene Lieferzeiten gelten nur für Lieferungen innerhalb der Schweiz. Alle angegebenen Liefertermine sind keine Fixtermine. Ein Fixtermin muss von OKT ausdrücklich als solcher bezeichnet und vereinbart worden sein. Regelmässig sind angegebene Liefertermine Angaben für geplante Auslieferungstermine. Die Lieferzeit beginnt nach Versendung der Auftragsbestätigung - bzw. im Kreditgeschäft nach Eingang der vom Kunden unterzeichneten Auftragsbestätigung bei OKT - an dem Werktag, an dem bis 16 Uhr alle für die Produktion notwendigen Daten bzw. Vorlagen bei OKT eingegangen sind (bei Bestellungen "1-2 Tage" bis 11 Uhr). Hat der Kunde als Zahlungsart Vorauskasse gewählt, so wird der Auftrag erst nach Zahlungseingang bearbeitet. Der Beginn der Lieferzeit verschiebt sich entsprechend. Die Lieferzeit ist in Werktagen angegeben.
Werktage sind Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage. Sofern keine Vorleistungspflicht von OKT vereinbart worden ist, besteht für OKT vor Eingang der Zahlung jedoch in keinem Falle eine Lieferverpflichtung. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware das Werk verlassen hat oder bei Versendungsmöglichkeit die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung ist vorbehalten.
Die Einhaltung der Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemässe Erfüllung der Pflichten des Kunden voraus. Wird der vereinbarte Liefertermin durch OKT nicht eingehalten, so hat der Kunde zunächst schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde nur vom Vertrag zurücktreten oder weiterhin die Erfüllung verlangen. OKT haftet in keinem Falle für allfälligen Verspätungsschaden oder für ein allfälliges Erfüllungsinteresse des Kunden, es sei denn, OKT habe den Schaden vorsätzlich oder grobfahrlässig herbeigeführt. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die OKT die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen und andere unvorhergesehene Hindernisse) und ausserhalb des Willens der OKT liegen sowie nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung der Ware von erheblichen Einfluss sind. Auch wenn sie bei Lieferanten der OKT oder deren Unterlieferanten eintreten, hat OKT auch bei verbindlich vereinbarten Lieferterminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen OKT, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wird durch die oben genannten Umstände die Leistung unmöglich, so wird OKT von der Leistungspflicht frei. OKT hat dem Kunden die Hindernisse unverzüglich anzuzeigen.
5. Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an die zur Versendung bestimmte Person, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, wer die Versendungskosten trägt und auch dann wenn die Beförderung durch eigene Mitarbeiter der OKT geschieht. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die OKT nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Auf Wunsch des Kunden wird auf seine Kosten die Sendung durch OKT gegen versicherbare Schäden versichert.
6. Druckdaten, Prüfungspflicht
OKT führt alle Druckaufträge ausschliesslich auf Grundlage der vom Kunden übermittelten Druckdaten aus. Diese Daten sind ausschliesslich in den Formaten PDF und mit den Spezifikationen zu übermitteln, die in den Kundeninformationen genannt sind. Bei abweichenden Datenformaten oder anderen Spezifikationen ist ein fehlerfreier Druck nicht gewährleistet. Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm übermittelten Druckdaten vor Übermittlung an OKT sorgfältig zu prüfen, ob diese für den auszuführenden Druckauftrag geeignet sind. Eine Überprüfung der Druckdaten durch die OKT erfolgt nicht. Die Gefahr etwaiger Fehler der Druckerzeugnisse infolge fehlerhafter Druckdaten trägt allein der Kunde. Auf ausdrücklichen
Wunsch des Kunden werden, soweit technisch möglich, auch andere als die in den Kundeninformationen angegebenen Formate verarbeitet. Sofern durch die Konvertierung der Daten in Formate, die von OKT verarbeitet werden können, Fehler entstehen, gehen diese nicht zu Lasten von OKT. Der Kunde erklärt, dass er das Risiko der Konvertierung selbst trägt. Werden Druckdaten nicht im CMYK-Modus übermittelt, so kann OKT die Daten konvertieren. Bei Konvertierung von RGB-Daten oder ICC Farbprofilen kommt es naturgemäss zu Farbabweichungen vom Original. Die Haftung für derartige Farbabweichungen liegt ausschliesslich beim Kunden. Mit Übermittlung der Druckdaten in einem anderen als dem angegebenen CMYK-Modus erklärt der Kunde ausdrücklich, das die Konvertierung auf sein Risiko erfolgt.
7. Beanstandungen
Die Ware ist sofort nach deren Erhalt zu prüfen. Offensichtliche Mängel an der gelieferten Ware sind innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt bei der OKT anzuzeigen. Zur Wahrung der Frist kommt es auf die rechtzeitige Absendung der Anzeige an. Beanstandungen, die lediglich darauf beruhen, dass der Kunde die Hinweise zu den Voraussetzungen für die Druckdaten nicht beachtet hat, können nicht erhoben werden. Dies gilt insbesondere für Drucksachen, die auf RGB Farben beruhen, bei denen die Auflösung zu niedrig ist oder bei denen Schriften verwendet wurden, die nicht eingebettet sind. Geringfügige Farbabweichungen sind kein Mangel. Dies gilt auch bei Farbabweichungen zu einem früheren Auftrag, der bei OKT gedruckt wurde. Handelsübliche Minder- oder Mehrlieferungen bis 10 % der bestellten Auflage sind vom Kunden hinzunehmen, sofern sie im Einzelfall zumutbar sind. Berechnet wird die gelieferte Menge.
8. Gewährleistung
Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so hat OKT - nach ihrer Wahl - unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche des Kunden
Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Lässt OKT eine ihr gesetzte Nachfrist verstreichen, ohne Ersatz geleistet oder den Mangel behoben zu haben, oder schlägt die Nachbesserung fehl, so kann der Kunde unter Ausschluss aller anderen Ansprüche vom Vertrag zurücktreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises verlangen. OKT haftet für Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten im gleichen Umfang wie für die ursprüngliche Ware. Hat ein Teil der Lieferung Mängel, so berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Ware, es sei denn, es liegt ein derartig schwerwiegender Mangel vor, der eine Annahme der gesamten Ware unzumutbar macht. Die Unzumutbarkeit ist durch den Kunden nachzuweisen. Die Verjährungsfrist für sämtliche Mängelansprüche beträgt im Sinne von Art. 210 OR ein Jahr.
9. Haftung
OKT haftet nur für Schäden, die am Liefergegenstand (direkte Schäden) entstanden sind. OKT haftet jedoch nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind (indirekte Schäden); insbesondere nicht für den entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. In jedem Fall trifft OKT nur eine Haftung für Schäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Soweit die Haftung der OKT ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
10. Eigentum, Archivierung, Urheberrecht
Die von der OKT zur Herstellung hergestellten und eingesetzten Druckträger bleiben in deren Eigentum. Digitale Daten und andere zur Wiederverwendung benötigten Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden weder über den Liefertermin hinaus bei der OKT aufbewahrt, noch an den Kunden übersandt. Die Erzeugnisse von OKT werden ausschliesslich auf Grund der inhaltlichen Vorgaben des Kunden in den übermittelten Druckdaten erstellt. OKT hat auf den Inhalt der Druckerzeugnisse keinen Einfluss. Der Kunde versichert, dass er sämtliche Rechte zur Nutzung, Weitergabe und Veröffentlichung der übertragenen Daten, insbesondere im Hinblick auf Text- und Bildmaterial besitzt. Der Kunde haftet alleine dafür,
dass er keine Schutzrechte Dritter verletzt und die Inhalte seiner Drucksachen nicht gegen geltendes Recht der Schweiz verstossen. Der Kunde stellt OKT, soweit diese wegen der Verletzung der Rechte Dritter, insbesondere wegen Urheberrechtsverletzungen, durch die Verwendung der vom Kunden überlassenen Daten in Anspruch genommen wird, schadlos.
11. Eigentumsvorbehalt
OKT behält sich das Eigentum an den gelieferten Sachen bis zur vollständigen Bezahlung der aus dem betreffenden Vertrag bestehenden Forderungen vor. Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; der Kunde verpflichtet sich, der OKT bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschliesslich MwSt.) abzutreten, die ihm aus der entsprechenden Weiterveräusserung gegen seine Abnehmer erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. OKT verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkursverfahrens gestellt ist
oder drohende Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, kann OKT verlangen, dass der Besteller ihr die abgetretenen Forderungen schriftlich abtritt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen auf seine Kosten aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, kann OKT die erteilte Einzugsermächtigung widerrufen. OKT verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert der gesamten Sicherheiten, die zu sichernden Forderungen im Nennwert um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der OKT. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist OKT berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dies hat OKT ausdrücklich erklärt.
12. Zahlungsfälligkeit, Aufrechnung,Zurückbehaltungsrecht
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Bruttoendpreis sofort nach Vertragsschluss (Erhalt der Auftragsbestätigung) zur Zahlung fällig. Die Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Kunde. Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung verrechnen. Der Kunde ist zur
Ausübung eines Verrechnungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gilt das Schweizerische Recht. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist das am Geschäftssitz der OKT zuständige Gericht, sofern nicht Art. 22 des schweizerischen Gerichtsstandsgesetz betreffend Konsumentenverträge zur Anwendung kommt. OKT ist jedoch berechtigt, den Besteller an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand einzuklagen. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Basel, im Januar 2012
OKT Offset- und Kopierdruck AG
Münchensteinerstrasse 136
CH-4053 Basel